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    AHAB-Akademie GmbH

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Bildungsprämie
Die Bildungsprämie umfasst zwei Finanzierungsinstrumente. Eines davon ist der Prämiengutschein.

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000,- € beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000,- €. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit (unterhalb der genannten Einkommensgrenze) können einen Prämiengutschein erhalten. Die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland sind obligatorisch.

Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht, berufliche Weiterbildungen, jedoch keine hobby- oder freizeitorientierten Fortbildungen. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.

Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden
  • von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist,
  • für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt,
  • wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat,
  • der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und
  • die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Förderung der Ausgaben für die individuelle berufliche Weiterbildung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Übernommen werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle. Unter der kostenlosen Rufnummer Tel: 0800 2623000 erhalten Sie Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Bitte nehmen Sie Ihre entsprechenden Unterlagen und Nachweise zur Überprüfung der Grundvoraussetzungen mit.

Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Ausschlaggebend ist das Datum des Beratungsprotokolls der entsprechenden Beratungsstelle.

Alle Infos zum Prämiengutschein auf einen Blick: www.bildungspraemie.info oder unter 0800 2623 000.

Mit dem Bildungs- bzw. Qualifizierungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.



Bildungsscheck/Brandenburg (LASA)
Die Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gilt vom 15.08.2009 bis 31.12.2014. Die Weiterbildungsmaßnahme muss bis spätestens 31.03.2015 beendet sein.

Gefördert wird ein Zuschuss zu den Kursgebühren. Dazu gehören keine Prüfungsentgelte, Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches, sondern ausschließlich Teilnahmegebühren.

Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden, die mindestens 715,- € kosten (inkl. Prüfungsgebühren).

Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme mit mindestens 30% der Gesamtausgaben (Kurs- und Prüfungsgebühren) beteiligen. Einen Bildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben und sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.
Es kann eine individuelle arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden. Auch berufsabschlussbezogene Qualifizierungen sind förderfähig, wenn keine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungs- gesetz (AFBG) möglich ist.

Ausgeschlossen von der Förderung sind
  • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
  • Angebote zur Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung,
  • Angebote der sportlichen oder künstlerischen Betätigung,
  • Kurse die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig oder deren Kosten auf Grund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind.

Der Bildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr bei der LASA beantragt werden (nach der Vorgänger-Förderung ausgestellte Bildungsschecks sind davon nicht betroffen).

Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich an das Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH.
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Tel: 0331 6002-333, www.bildungsscheck.brandenburg.de

Weitere Informationen zum Bildungscheck finden Sie unter: www.esf.brandenburg.de oder www.lasa-brandenburg.de

Bitte beachten Sie: ERST bei der LASA Brandenburg GmbH beraten lassen, DANN zur Weiterbildung anmelden!



Bildungsscheck/Nordrheinwestfalen
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50%, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Zu den empfangsberechtigten Beschäftigten zählen
  • berufstätige Personen, also Lohn- und Gehaltsempfänger aus Unternehmen oder Organisationen, die mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte aufweisen
  • für ein Unternehmen in NRW tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehe und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen
  • Geschäftsführer, die nicht Eigentümer oder Teileigentümer des Unternehmens sind
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind

Zu den nicht empfangsberechtigten Personen zählen
  • Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
  • 1-Euro-Jobber
  • Auszubildende
  • ALG I- und ALG II-Empfänger

Zu den empfangsberechtigten Unternehmen zählen
  • kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte ausweisen
  • bei der Berechnung der Beschäftigtenanzahl eines Unternehmens sind zu berücksichtigen:
    • Lohn- und Gehaltsempfänger
    • für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind,
    • mitarbeitende Eigentümer
    • Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
banner-bildungsscheck Mit dem Online-Check der G.I.B. können Sie selbst testen, ob Sie den Bildungsscheck erhalten können. www.gib.nrw.de/service/beratertool/bildungsscheck-online-check-fuer-den-betrieblichen-und-individuellen-zugang/

Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Mo- Fr, 8:00 – 18:00 Uhr, Tel: 0180 3 100 118 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).



Bildungsscheck/Mecklenburg-Vorpommern
Zu den Förderinstrumenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds) gehören die so genannten Bildungsschecks. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Bildungsschecks zur Qualifizierung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen und den Bildungsschecks für Unternehmen.

a) Bildungsschecks für Unternehmen
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen.
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Der Zuschuss beträgt maximal 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.

Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Ansprechpartner und die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten der GSA.
www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-weiterbildung/bildungsschecks-fuer-unternehmen.html

Bitte beachten Sie: Bildungsschecks müssen mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn beantragt werden!

b) Bildungsschecks zur Qualifizierung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Eine Förderung über diesen Bildungsscheck ist in unserem Hause leider nicht möglich.

Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Im Juli 2012 hat der private Bildungsträger „AHAB-Akademie GmbH“ die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung im Land Mecklenburg-Vorpommern erlangt. Die Anerkennung ist zunächst bis Januar 2014 gültig.



Bildungsscheck/Hessen
Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (mit Hauptwohnsitz in Hessen) in kleinen und mittleren Unternehmen (mit höchstens 250 Beschäftigten), die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt oder älter als 45 Jahre sind. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die die Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern.

Es werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung 50% der Kosten einer Bildungsmaßnahme (nur direkte Kosten d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren), höchstens aber 500 EUR pro Person und Kalenderjahr gefördert.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben dürfen und dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.

Die zu fördernden Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingetragen sein. www.hessen-weiterbildung.de

Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Einrichtungen die zum Förderinstrument Qualifizierungsschecks beraten sind in der Liste der Beratungsstellen erfasst.
www.qualifizierungsschecks.de/beratungsstellen/liste-der-beratungsstellen/index.htm

Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck Hessen finden Sie unter: www.qualifizierungsschecks.de



Bremer Weiterbildungsscheck
Der Bremer Weiterbildungsscheck bietet eine finanzielle Unterstützung für Weiterbildungslehrgänge, die einen Bezug zum Berufsleben haben. Den Weiterbildungsscheck können erhalten:
Erwerbspersonen (beschäftigt/unbeschäftigt)
  • die im Land Bremen wohnen oder arbeiten und
  • deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 25.600 € (steuerlich einzeln veranlagte Personen) bzw. 51.200€ (steuerlich gemeinsam veranlagte Paare) liegt und
  • die im laufenden Kalenderjahr noch keinen Bremer Weiterbildungsscheck erhalten haben.

Kleinunternehmen
  • mit Sitz im Land Bremen und
  • nicht mehr als 50 Mitarbeitenden (bezogen auf Vollzeitvolumen)

Mit dem Scheck werden pro Person grundsätzlich höchstens 50% der Kursgebühren übernommen.

Die Obergrenze für die Kostenübernahme liegt bei 500€ pro Scheck.

Personen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder beruflich eine ungelernte /angelernte Tätigkeit ausüben, können bis zu der Obergrenze von 500 € einen Zuschuss von 70% erhalten.
Voraussetzung für den Erhalt des Bremer Weiterbildungsschecks ist persönliches Beratungsgespräch zur Klärung des Weiterbildungsbedarfs.
Der Scheck hat ab seiner Ausstellung eine Laufzeit von 6 Monaten. Er ist innerhalb dieser Zeit bei einem Weiterbildungsanbieter einzureichen.

Eine Verlängerung der Laufzeit durch die Beratungsstellen ist möglich.
Nicht gefördert werden:
  • Prüfungsgebühren, Ausgaben für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder Ähnliches;
  • Angebote zur Erholung und Unterhaltung sowie zur sportlichen und künstlerischen Betätigung;
  • Maschinenbedienerschulungen, Herstellerschulungen und Trainings zum Verkauf spezifischer Produkte;
  • Kurse, die aufgrund gesetzlicher Regelungen durch den Arbeitgeber zu finanzieren sind;
  • Kurse, für die bereits eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen wird;
  • Kurse, die durch die Agenturen und Jobcenter gefördert werden können.

Weitere Informationen zu dem Bremer Weiterbildungsscheck erhalten Sie im Internet auf www.bremen.de/der-bremer-weiterbildungsscheck oder telefonisch unter 0421-36301-432.