§20-Hinweis
§20-Hinweis
Seit dem 01.01.2021 werden deutlich höhere Umfänge bei der Anerkennung Ihrer Grundqualifikation von der Zentralen Prüfstelle für Prävention eingefordert. Informieren Sie sich bitte vor dem Besuch einer §20-anerkannten Zusatzqualifikation, ob Ihre Grundqualifikation ausreicht. Informationen finden Sie dazu im Leitfaden Prävention. Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen können über den 31.03.2021 hinaus auf digitalem Weg (Livestreams, Online-Learnings) erbracht werden. Diese Regelung gilt bis auf Widerruf und solange die zum Infektionsschutz erlassenen Regelungen der einzelnen Bundesländer gültig sind. Nutzen Sie diese flexible Form der Wissensvermittlung!
Update: Begonnene oder während der Geltung von Kontaktbegrenzungen in den Ländern beginnende Einweisungen in §20 SGB 5 Präventionskursprogramme (Zusatzqualifikationen) können auch nach Auslaufen von Kontaktbegrenzungen in den Ländern online-gestützt zu Ende geführt werden.
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Anerkannte(r) KursleiterIn für § 20 Präventionskurse werden!
Bis 31.03.2021 dürfen Einweisungen in die Kursprogramme auch im Livestream oder im Online-Learning erfolgen. Die erhaltenen Zertifikate haben für Ihre Beantragung bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention die gleiche Anerkennung wie die aus dem Präsenzunterricht!
Folgende Voraussetzungen sind für eine Anerkennung bei den Krankenkassen seit diesem Jahr notwendig:
Alle Informationen zu den neuen Anforderungen ab 01.01.2021 dazu finden Sie im Leitfaden Prävention
18.02.2021: "Begonnene oder während der Geltung von Kontaktbegrenzungen in den Ländern beginnende Präventionskurse, die gestützt auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) durchgeführt werden, können auch nach Auslaufen von Kontaktbegrenzungen in den Ländern IKT-gestützt zu Ende geführt werden. Konkretisiert werden ferner die Möglichkeiten zur IKT-gestützten Durchführung von Zusatzqualifikationen und Programmeinweisungen für Kursleiterinnen und Kursleiter."
Kinder liegen uns alle am Herzen. Sie gesund aufwachsen zu sehen beruhigt uns, gibt uns Kraft und ein gutes Gefühl für die Zukunft. Wir kümmern uns rund um die Uhr, gerne! Manchmal allerdings gibt es Tage, da vergessen wir uns selbst. Schieben Sachen, die uns gesundheitlich guttun würden, eher auf die lange Bank, nach dem Motto “ ach, ich kann morgen auch noch laufen gehen oder ins Fitnessstudio“ …oder oder oder.
Das Bedürfnis nach Ausgleich im Mutteralltag und das Stärken der eigenen Fitness können hier schnell zu kurz kommen. Und dann die Frage: wo bekomme ich während des Sports mein Kind unter? Genau damit beschäftigen sich seit 2009 die Gründerinnen von LAUFMAMALAUF, Dr. Illdiko Gössl und Katja Ohly-Nauber. Ergebnis: ein Konzept indem Mütter ihre Kinder MIT zum Training nehmen können. Ihr Workout mit Baby bildet dabei die Basis ihrer Arbeit. Erfahre mehr zum Sport mit kleinem Personaltrainer unter: www.laufmamalauf.de/workout-mit-baby-so-wirst-du-als-mama-wieder-fit/