§20-Hinweis
§20-Hinweis
Seit dem 01.01.2021 werden deutlich höhere Umfänge bei der Anerkennung Ihrer Grundqualifikation von der Zentralen Prüfstelle für Prävention eingefordert. Informieren Sie sich bitte vor dem Besuch einer §20-anerkannten Zusatzqualifikation, ob Ihre Grundqualifikation ausreicht. Informationen finden Sie dazu im Leitfaden Prävention. WICHTIG: Bis zum 31.03.2021 dürfen die Einweisungen in die Kursprogramme (Zusatzqualifikation) auch in den Lehrformaten Livestream und Online-Learning stattfinden! Nutzen Sie diese flexible Form der Wissensvermittlung!
Update: Begonnene oder während der Geltung von Kontaktbegrenzungen in den Ländern beginnende Einweisungen in §20 SGB 5 Präventionskursprogramme (Zusatzqualifikationen) können auch nach Auslaufen von Kontaktbegrenzungen in den Ländern online-gestützt zu Ende geführt werden.
Mehr Infos
Anerkannte(r) KursleiterIn für § 20 Präventionskurse werden!
Bis 31.03.2021 dürfen Einweisungen in die Kursprogramme auch im Livestream oder im Online-Learning erfolgen. Die erhaltenen Zertifikate haben für Ihre Beantragung bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention die gleiche Anerkennung wie die aus dem Präsenzunterricht!
Folgende Voraussetzungen sind für eine Anerkennung bei den Krankenkassen seit diesem Jahr notwendig:
Alle Informationen zu den neuen Anforderungen ab 01.01.2021 dazu finden Sie im Leitfaden Prävention
18.02.2021: "Begonnene oder während der Geltung von Kontaktbegrenzungen in den Ländern beginnende Präventionskurse, die gestützt auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) durchgeführt werden, können auch nach Auslaufen von Kontaktbegrenzungen in den Ländern IKT-gestützt zu Ende geführt werden. Konkretisiert werden ferner die Möglichkeiten zur IKT-gestützten Durchführung von Zusatzqualifikationen und Programmeinweisungen für Kursleiterinnen und Kursleiter."
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2890 € |
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26 Präsenztage |
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Zertifikat |
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250 Fortbildungspunkte |
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Ausgenommen Online-Learnings |
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Voraussetzung für den Abschluss ist die bereits erfolgreich absolvierte 200-stündige Yoga-Lehrer-Ausbildung. |
Die Aufbaumodule spezialisieren sich auf unterschiedliche Bereiche, bilden thematisch ein in sich abgeschlossenen Baustein und bereiten auf die Krankenkassenzertifizierung nach § 20 SGB V im Thema „Stressbewältigung und Entspannung“ vor.
Jedes Modul ist einzeln buchbar, aber nur mit dem gesamten Paket bilden Sie sich zum Yoga-Lehrer (500h) weiter.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die bereits erfolgreich absolvierte 200-stündige Yoga-Lehrer-Ausbildung, die auch angerechnet werden kann.
Eine Anerkennung externer Lizenzen ist nach individueller Prüfung möglich. Unsere Ausbildungen zum Yogalehrer 200 und 500 Stunden sind international über die Yoga Alliance zertifiziert.
Wir unterstützen Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein!
Die AHAB-Akademie wurde von der DGPG zertifiziert und ist Teil des Projekts green company. In unseren Aus- und Fortbildungen werden ausschließlich 100% digitale Unterlagen zur Verfügung gestellt. Mit der papierlosen Ausbildung achten wir auf einen nachhaltigen und ökologischen Papier- und Energieverbrauch. Mehr Infos
Aufbaumodule (auch einzeln buchbar)
Ashtanga Vinyasa Yoga (4 Tage)
Yoga für Sportler (4 Tage)
Faszien-Yoga (2 Tage)
Yin Yoga (2 Tage)
Prä- und postnatales Yoga (4 Tage)
Kursleiter für Kinderyoga (2 Tage)
Kursleiter für Seniorenyoga (2 Tage)
Kursleiter für Yoga Nidra (2 Tage)
Hormonyoga (2 Tage)
Hatha Yoga (2 Tage)
Selbstlernphase (Präsenzvariante)
Abschluss
Lehrproben
Online-Tests zur Überprüfung des Lernerfolgs (Präsenzvariante)
schriftliche Online-Prüfung
praktische Prüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung)
Die AHAB-Akademie gewährt Ihnen die Zufriedenheitsgarantie: Falls Sie mit Ihrem gebuchten Seminar nicht zufrieden sind oder die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie Ihr Geld zurück1!
1 Bei Unzufriedenheit: Dabei gilt der Verzicht auf das Zertifikat trotz bestandener Lehrprobe/Prüfung oder: bei Nichtbestehen der Prüfung nach dem 3. Versuch. Bei modularen Ausbildungen können Sie nur von den Einzel-Modulen zurücktreten und erhalten eine anteilige Erstattung. Auch hier gilt der Verzicht auf das Einzel-Zertifikat.
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