§20-Hinweis
§20-Hinweis
Seit dem 01.01.2021 werden deutlich höhere Umfänge bei der Anerkennung Ihrer Grundqualifikation von der Zentralen Prüfstelle für Prävention eingefordert. Informieren Sie sich bitte vor dem Besuch einer §20-anerkannten Zusatzqualifikation bei uns, ob Ihre Grundqualifikation ausreicht. Informationen finden Sie dazu im Leitfaden Prävention. WICHTIG: Bis zum 31.03.2021 dürfen die Einweisungen in die Kursprogramme (Zusatzqualifikation) auch in den Lehrformaten Livestream und Online-Learning stattfinden! Nutzen Sie diese flexible Form der Wissensvermittlung!
Mehr Infos
Anerkannte(r) KursleiterIn für § 20 Präventionskurse werden!
Bis 31.03.2021 dürfen Einweisungen in die Kursprogramme auch im Livestream oder im Online-Learning erfolgen. Die erhaltenen Zertifikate haben für Ihre Beantragung bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention die gleiche Anerkennung wie die aus dem Präsenzunterricht!
Folgende Voraussetzungen sind für eine Anerkennung bei den Krankenkassen seit diesem Jahr notwendig:
Alle Informationen zu den neuen Anforderungen ab 01.01.2021 dazu finden Sie im Leitfaden Prävention