Wie misst man eine psychische Gefährdung?

Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine psychische Gefährdung?
- Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBU-Psyche)?
- Wer muss eine GBU-Psyche durchführen?
- Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber keine GBU-Psyche mache?
- Wie gehe ich vor?
- Wer kann mir helfen?
Was ist eine psychische Gefährdung?
Unter einer Gefährdung „…versteht man die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.“ (DGUV, 2020, S. 7).
Kurzum: Jede Arbeitssituation, jeder Arbeitsfaktor der einen Mitarbeitenden negativ belastet, kann zu einer Gefahr für seine/ihre psychische Gesundheit werden.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBU-Psyche)?
Im Rahmen der gesetzlich (§5 Abs. 6 ArbSchG) verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBU Psyche) sollen Arbeitgeber Gefährdungen der Arbeit beurteilen und Maßnahmen ableiten, um die identifizierten Belastungsfaktoren für Beschäftigte zu minimieren.
Die GBU-Psyche ist also keine „Einmalaktion“ sondern ein stetiger Prozess. In der Regel wird ein Steuerungsgremium im Unternehmen gegründet. Das ist veantwortlich für die Befragung, die Beurteilung, die Ableitung und die Umsetzung von Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitskontrolle. Die Befragungen können als Interviewes, Workshops oder mittels Fragenbogen durchgeführt werden und das regelmäßig – sprich alle 2-3 Jahre oder immer dann, wenn sich etwas ändert (z.B. hohe Personalfluktuation oder Home-Office-Regelungen).
Wer muss eine GBU-Psyche durchführen?
Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten.
Was passiert, wenn ein Unternehmen keine GBU-Psyche gemacht hat?
Verantwortlich für die Kontrolle der GBU-Psyche sind die Landesschutzbehörden bzw. die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften). Fehlt die GBU-Psyche wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Erkrankt aber ein(e) Mitarbeiter:in an einer psychischen Erkrankung infolge einer hohen arbeitsbezogenen Stressbelastung, z.B. ein Burnout, können hohe Strafgelder aufgrund fehlender Arbeitsschutzmaßnahmen entstehen und strafrechtliche Ansprüche seitens der Geschädigten (Schmerzensgeld) gestellt werden.
Wie wird die GBU-Psyche umgesetzt?
Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung der GBU-Psyche
Der Arbeitgeber kann sich von fachkundigen Personen beraten lassen. Wir empfehlen interne Akteure zur Fachkraft für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ausbilden zu lassen.
Ebenfalls stehen wir jedem Arbeitgeber mit unserer 20jährigen Kompetenz als externer Dienstleister bei der Ermittlung psychischer Gefährdungen und der Umsetzung einer rechtskonformen GBU-Psyche mit Herz und Verstand zur Seite.
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