FAQ (Fragen & Antworten)
Allgemeine Fragen
Die AHAB-Akademie ist ein staatlich anerkannter Anbieter für Aus- und Fortbildungen in der Gesundheitsbranche.
Als Unternehmen erhalten wir von folgenden staatlichen und staatlich anerkannten Stellen für unsere Aus- und Fortbildungen folgende Anerkennungen:
- Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
- AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) – Die AZAV ist eine Verordnung nach dem SGB III – §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt und regelt die Anerkennung (Akkreditierung) und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen durch unabhängige Organisationen. Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine bzw. Vermittlungsgutscheine (VGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden. Hinsichtlich der AZAV-Zertifizierung wird die AHAB-Akademie regelmäßig von der DEKRA geprüft.
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin: Bestätigung nach § 4 Nr. 21a bb) UStG, „ … dass die von der AHAB-Akademie-GmbH … durchgeführten Maßnahmen der beruflichen Bildung im Gesundheitswesen … geeignet sind … ordnungsgemäß auf einen Beruf vorzubereiten bzw. die beruflichen Tätigkeiten zu fördern.
- Die AHAB-Akademie ist eine staatlich anerkannte Akademie nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz (WBFöG).
Abschlüsse von anderen Instituten werden durch das pädagogische Team inhaltlich geprüft und beurteilt, ob die bereits erworbenen Kenntnisse mit den AHAB-Standards übereinstimmen. Dazu benötigen wir von Dir die betreffenden Zertifikate online als Kopie an kundenservice@ahab-akademie.de. Nach Prüfung der Unterlagen teilen wir Dir die Entscheidung schriftlich mit.
Einige unserer Ausbildungen haben den Vermerk „Zusatzqualifikation für Präventionskurse nach § 20“. Dieser Vermerk bedeutet, dass diese Zusatzqualifikation unter bestimmten Voraussetzungen als Präventionskurs bei den Krankenkassen anerkannt ist. Du kannst dann also als Trainer, Kursleiter oder Lehrer die bei der AHAB erlernte Zusatzausbildung als Kursangebot durchführen. Wichtig dabei zu beachten ist, dass Du bereits über eine Grundqualifikation verfügst (z. B. fachbezogenes Hochschulstudium oder therapeutische Ausbildung mit staatlichem Abschluss). Verfügst Du über eine der Grundqualifikationen, die im „Leitfaden Prävention“ näher beschrieben sind, dann kannst Du z. B. einen Kurs „Autogenes Training“ als Präventionskurs anbieten. Dafür musst Du nur die Vorgehensweise befolgen, die in Deiner Ausbildung bei der AHAB-Akademie beschrieben und erläutert wird. Dazu gehören u. a. die sachlich korrekte Antragstellung sowie die Übersendung des entsprechenden Zertifikats der Ausbildung von der AHAB-Akademie. Du wirst innerhalb dieser Ausbildungen in das jeweilige Kursprogramm eingewiesen, das Dich zur Anerkennung als Präventionsmaßnahme im Sinne des § 20 SGB V berechtigt. Zusätzlich und kostenfrei erhältst Du von uns alle notwendigen Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen in digitaler Form. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung bekommst Du somit alles an die Hand, um die erfolgreiche Antragsstellung in die Wege zu leiten.
Wir haben nach sorgfältiger Prüfung unsere Fachbereiche, die im Rahmen der Fortbildungspflicht für Physiotherapeuten, Masseure und Bademeister, Ergotherapeuten und Logopäden anerkennungsfähig sind, auf die Zulassungskriterien hin geprüft und mit Punkten belegt. Diese sind in den entsprechenden Fortbildungen gekennzeichnet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass generell noch keine einheitliche Entscheidung auf Spitzenverbandsebene über die potenzielle Anerkennung bezüglich Fortbildungspunkten von Kursen getroffen wurde und wir keine Garantie geben können.
Level 1: Basic / Programmeinweisung
Das Basic-Level ist in der Regel der Einstiegspunkt für angehende Trainer/Kursleiter, die in einem bestimmten Bereich oder Programm neu aktiv sein möchten. Diese Stufe legt den Fokus auf die Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich sind, um sicher und effektiv zu arbeiten. Eine Teilnehmererfahrung oder praktische Vorerfahrung im Tätigkeitsfeld ist zwingend erforderlich.
Die Programmeinweisung dient dazu, Trainern/Kursleitern ein Kurskonzept (z.B. ZPP) vorzustellen, um entweder eine Rezertifizierung zu erhalten oder neue Abläufe zu einem bereits bekannten Thema zu vermitteln.
Level 2: Advanced
Das Advanced-Level bezieht sich auf eine intensivere Ausbildung. Dies kann das Erlernen fortgeschrittener Fähigkeiten und Techniken sowie das Verständnis für die Grundsätze der Kursgestaltung und -leitung beinhalten.
Level 3: Professional
Das Professional-Level oder die Ausbildung mit Voraussetzung einer Erstausbildung ist für diejenigen gedacht, die bereits eine fundierte Ausbildung und Erfahrung in einem bestimmten Bereich haben und ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf ein höheres Niveau heben möchten. Dies kann spezialisierte oder fortgeschrittene Studien und Praktiken umfassen.
Level 4: Expert
Das Expert-Level oder die Fachkraft Ausbildung bezieht sich auf eine sehr hohe Stufe von Wissen und Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich. Diese Stufe ist in der Regel für Fachleute gedacht, die sich auf ein spezielles Gebiet spezialisieren oder eine führende Rolle in ihrem Bereich einnehmen wollen. Dies kann die Vertiefung von Fachwissen, die Entwicklung von Führungs- oder Mentoring-Fähigkeiten oder die Beherrschung komplexer Praktiken und Techniken umfassen.
Level: Special
Das Spezial-Level umfasst Aus- und Fortbildungen, die sich durch ihren einzigartigen oder spezialisierten Fokus auszeichnen. Diese Kategorie ist für Programme reserviert, die sich nicht in die traditionellen Ausbildungsstufen einordnen lassen. Dies können interdisziplinäre, innovative oder neuartige Schulungsprogramme sein, die spezielle Fähigkeiten, Kenntnisse oder Praktiken vermitteln. Das Spezial-Level bietet die Möglichkeit, individuelle Kompetenzbereiche zu erkunden und zu erweitern, die für die persönliche und berufliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Fragen zu Anmeldung, Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Für Kunden, die aufgrund von Vorgaben ihres Arbeitgebers oder aus anderen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die auf unserer Webseite angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zu nutzen, bieten wir eine individuelle Lösung an. Bitte kontaktieren Sie dafür unseren Kundenservice.
Gerne kannst Du Dich für eine Ausbildung anmelden, solange es noch einen freien Platz gibt, spätestens jedoch einen Tag vor Seminarbeginn. Die Verfügbarkeit von Ausbildungsterminen kannst Du online bei der jeweiligen Ausbildung sehen oder kontaktiere direkt unseren Kundenservice. Bitte beachte jedoch, dass wir bei einer kurzfristigen Anmeldung und Bezahlung (d. h. weniger als drei Wochen vor Seminarbeginn) nicht gewährleisten können, dass Dein Zertifikat vor Ort für Dich bereitliegt. Wir schicken es Dir dann bei Vorliegen der Voraussetzungen baldmöglichst (d. h. innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende) postalisch zu.
Du kannst Dich bei uns per Brief, E-Mail oder über unsere Website für Deine Wunschausbildung anmelden. Am schnellsten geht es über unsere Website. Du erhältst umgehend per E-Mail eine Bestätigung. Bei unseren Fernlehrgängen ist die Anmeldung erst vollständig, wenn Du uns zusätzlich den von Dir unterschriebenen Ausbildungsvertrag zurückgesandt hast.
Ohne anderslautende Vereinbarung (siehe „Ist eine Ratenzahlung möglich?”) ist die Seminargebühr innerhalb von 21 Tagen ab der Anmeldung vollständig zu bezahlen.
Mit Deiner Buchung setzen wir voraus, dass Du praktische Grundkenntnisse im jeweiligen Themengebiet mitbringst. Beispiel: Teilnahme an einem Kurs, der Deiner angestrebten Weiterbildung entspricht bzw. eigene Trainingserfahrung. Einen formalen Nachweis brauchst Du nicht vorzulegen.
Mit den Lehrgangskosten sind alle Aufwendungen abgedeckt. Anfallende Kosten für Anfahrt, Hotel und Verpflegung solltest Du für Dich mit einkalkulieren.
Als Arbeitnehmer hast Du in vielen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung. Generell musst Du hierfür bei Deinem Arbeitgeber einen Antrag stellen. Bitte informiere Dich rechtzeitig über die je nach Bundesland geltenden Fristen. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem sich Dein Arbeitsplatz befindet. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind wir als Ausbildungsanbieter zugelassen, sodass automatisch alle unsere Veranstaltungen behördlich anerkannt sind. In Berlin erfolgt die Anerkennung veranstaltungsbezogen. Bitte wende Dich in diesem Fall rechtzeitig (d. h. drei Monate vor der geplanten Ausbildung) an unseren Kundenservice. Ausführliche Informationen findest Du unter dem Punkt Bildungsurlaub.