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Bildungsurlaub, Fördermittel und finanzielle Unterstützung

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Kann ich eine Bildungsprämie oder einen Bildungsscheck einlösen?

Ja, Du kannst bei der AHAB-Akademie verschiedene Fördermittel wie Bildungsprämien oder Bildungsschecks einlösen. Um diese zu nutzen, ist jedoch eine schriftliche, postalische Anmeldung erforderlich.

Dabei musst Du den Originalgutschein beifügen und den abzüglich der Förderung verbleibenden Eigenanteil erst nach Erhalt einer Rechnung von der AHAB-Akademie bezahlen. Es ist wichtig, dass die Zahlung des Eigenanteils von Dir selbst kommt und dass die gebuchte Weiterbildung mit dem auf dem Gutschein angegebenen Weiterbildungsziel übereinstimmt. Vorher geleistete Zahlungen können im Sinne einer Förderung nicht berücksichtigt werden, und nachträglich zugesandte Gutscheine werden nicht akzeptiert.

Setze Dich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung, um Dich bei Deiner Anmeldung mittels Förderung zu unterstützen.

Was ist Bildungsurlaub oder Bildungszeit?

“Bildungsurlaub” oder “Bildungszeit” ist ein Recht für Arbeitnehmerinnen in Deutschland, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden. Dieses Recht gilt in 14 von 16 Bundesländern und ermöglicht es Arbeitnehmerinnen, bis zu 5 Tage pro Jahr für Weiterbildung freizunehmen.

Die Weiterbildung muss nicht unbedingt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Die Kosten für den Bildungsurlaub werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen, der das Gehalt während dieser Zeit weiterzahlt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Weiterbildung oder der Kurs, den man besuchen möchte, als Bildungsurlaub anerkannt sein muss. Es gibt viele verschiedene Arten von Kursen, die man während des Bildungsurlaubs besuchen kann, darunter Kurse zu Themen wie Gesundheit, Stressbewältigung, Natur, Ökologie und vieles mehr.

Kann ich Bildungsurlaub nehmen?

Ob Du für eine Ausbildung bei der AHAB-Akademie Bildungsurlaub nehmen kannst, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Gesetzliche Regelungen: Bildungsurlaub ist in Deutschland Ländersache. Ob Du Anspruch darauf hast, hängt also davon ab, in welchem Bundesland Du arbeitest.
  • Anerkennung der Kurse: Die Ausbildung muss als Bildungsurlaub anerkannt sein. Viele Kurse bei Bildungsträgern wie der AHAB-Akademie sind oft entsprechend zertifiziert, aber es ist wichtig, dies im Vorfeld zu überprüfen.
  • Antragstellung: Wenn der Kurs anerkannt ist, musst Du bei Deinem Arbeitgeber rechtzeitig einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen.

Es empfiehlt sich, direkt bei der AHAB-Akademie nachzufragen, ob der gewünschte Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist und welche spezifischen Bedingungen gelten könnten.

In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind wir als Ausbildungsanbieter zugelassen, sodass automatisch alle unsere Veranstaltungen behördlich anerkannt sind. In Berlin erfolgt die Anerkennung veranstaltungsbezogen. Bitte wende Dich in diesem Fall rechtzeitig (d. h. drei Monate vor der geplanten Ausbildung) an unseren Kundenservice. Ausführliche Informationen findest Du unter dem Punkt Bildungsurlaub.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Um Bildungsurlaub zu beantragen, folge bitte diesen Schritten:

  1. Kursauswahl: Wählen Sie einen anerkannten Kurs oder ein Seminar aus.
  2. Antragstellung: Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, etwa drei Monate vor Beginn der Veranstaltung.
  3. Formular: Nutzen Sie ein Musterformular für den Antrag2. Nach dem Download können Sie es ganz einfach selbst ausfüllen.
  4. Einreichung beim Arbeitgeber: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  5. Fristen beachten: Der Antrag muss in der Regel 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem oder der Arbeitgeber*in eingereicht werden.

Bitte beachte, dass die genauen Anforderungen und Prozesse je nach Bundesland variieren können. Es ist immer eine gute Idee, sich vorab genau zu informieren und ggf. Rücksprache mit deinem Arbeitgeber zu halten.

Welche Regelungen gelten in meinem Bundesland?

In Bayern und Sachsen gibt es keinen Bildungsurlaub.

Für folgende Bundesländer kannst Du die Anbieterzulassung für den Bildungsurlaub direkt herunterladen. Diese ist für alle unsere Ausbildungen gültig.

In Niedersachsen kannst Du als Arbeitnehmer den Antrag zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung selbst digital stellen. www.bildungsurlaub-niedersachsen.de. Beachte jedoch, dass eine Bildungsveranstaltung mindestens an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden soll. Ein- und zweitägige Veranstaltungen werden nicht anerkannt.

Das Saarland akzeptiert grundsätzlich die Anerkennung anderer Bundesländer. Wenn eine Veranstaltung also in einem beliebigen Bundesland anerkannt worden ist, gilt dies auch für das Saarland.

  • Baden-Württemberg: 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Bayern: Keine landesgesetzliche Regelung
  • Berlin: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Brandenburg: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Bremen: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Hamburg: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Hessen: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Niedersachsen: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Nordrhein-Westfalen: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Rheinland-Pfalz: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Saarland: 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)1
  • Sachsen: Keine landesgesetzliche Regelung
  • Sachsen-Anhalt: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Schleswig-Holstein: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Thüringen: 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)

Hier findest du eine komplette Übersicht zu allen Regelungen in den Bundesländern und Hinweisen zur Anmeldung: https://www.bildungsurlaub.de/infos

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